IPPC-Standard

Für den Export

von Verpackungsholz

      

Unser Registriernummer für den IPPC-Standard

(ISPM Nr. 15) lautet DE-BW-49-1-1-055

     

Unser Betrieb ist für den Export von Verpackungshölzern bzw. Transport-verpackungen nach dem IPPC- Standard (ISPM Nr. 15) registriert, denn …

 

… seit dem März 2002 existiert ein internationaler Standard für phytosanitäre Maßnahmen für Verpackungsmaterialien aus Holz.

 

… damit keine Schadorganismen von Pflanzen z.B. Insekten, Mikroorganismen oder andere Pflanzen in anderer Länder eingeschleppt werden können, müssen

Exportverpackungen, die zum Versand außerhalb der EU benötigt

werden behandelt und gekennzeichnet werden.

 

Geregelt ist Verpackungsmaterial aus Massivholz zum Transport, Schutz und Verstauen von Waren, wie z.B. Paletten, Kisten, Verschläge, Trommeln, Fässer, Paletten-Aufsatzrahmen aber auch Stauholz wie z.B. einzelne Holzstücke und Keile zum Befestigen der Waren in Containern. Holz mit einer Stärke von weniger als 6 mm sowie Holzwerkstoffe (Span-, Tischler-, Faserplatten, Sperrholz etc.) unterliegen nicht den Anforderungen des ISPM Nr. 15.

 

Holzverpackungsmaterial muss entsprechend einem besonderen Zeit-Temperatur-Plan erhitzt werden und im Kern eine Mindesttemperatur von 56°C für mindestens 30 Minuten erreichen, als Nachweis der Einhaltung der Standardanforderungen wird eine Markierung auf dem Holz angebracht. Die Markierung sollte gut Sicht- und lesbar auf jeweils zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung angebracht werden. Die Farben rot und orange sollten für die Markierung nicht verwendet werden, da diese Farben international für die Kennzeichnung gefährlicher Güter Anwendung finden.       

     

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